Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jede Anmeldung und Buchung zu den angebotenen Fahrradtouren erfolgt zu den nachfolgend ausgeführten Geschäftsbedingungen.

1. Buchung und Leistungen

Veranstalter der angebotenen Fahrradtouren ist der Landwirtschaftliche Kreisverband Recklinghausen e.V., Börster Weg 20, 45657 Recklinghausen. Eine Buchung wird mit der schriftlichen Bestätigung durch uns verbindlich. Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung und aus der zugrunde gelegten Ausschreibung auf der Internetseite www.tour-de-buur.de. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

2. Rücktritt des Veranstalters bei Nichtzahlung des Tourpreises

Erfolgt keine Zahlung zu dem vereinbarten Zahlungstermin, so ist der Veranstalter berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten und den Platz an andere Teilnehmer weiterzugeben.

3. Rücktritt des Veranstalters bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter kann vom Vertrag bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurücktreten. In diesem Fall hat der Veranstalter den Rücktritt spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Tourenbeginn gegenüber dem Teilnehmer zu erklären. Sollte der Teilnehmer den Tourenpreis bereits gezahlt haben, wird der Veranstalter diesen in voller Höhe spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt zurückerstatten.

4. Stornierung

Stornierungen von gebuchten Radtouren sind bis 14 Tage vor dem vereinbarten Tour-Termin kostenfrei. Bei Absagen von Touren weniger als 14 Tagen vor dem Tour-Termin berechnen wir Ihnen eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Veranstaltungspreises. Bei Absagen von Touren am Tage der Tour oder bei Nichterscheinen ist der Tourpreis in voller Höhe fällig.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen, die der Veranstalter ordnungsgemäß angeboten hat, aus von ihm selbst zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung des Tourpreises.

6. Anreise

Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in Verantwortung des Teilnehmers. Erscheint der Teilnehmer nicht bis zum vereinbarten Termin an dem vereinbarten Treffpunkt, wird dies als Absage des Teilnehmers bewertet. In diesem Falle wird der volle Tourpreis berechnet.

7. Wetter

Die Radtouren werden grundsätzlich bei jedem Wetter durchgeführt, sofern die Sicherheit gewährleistet ist. Im Falle einer Gefährdung liegt die Entscheidung für die Durchführung der Veranstaltung bei dem jeweiligen Agrarscout vor Ort. Im Falle höherer Gewalt oder Gefahr im Verzug ist der zuständige Agrarscout berechtigt, das Tourangebot zu ändern, den Termin zu verschieben oder abzusagen.

8. Sicherheit

Die Teilnahme an den Radtouren erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr der Mitfahrer.

Befolgen Sie bitte die Anweisungen der Agrarscouts. Sie dienen der Sicherheit der Teilnehmer und dem störungsfreien Ablauf der Tour.

Wir empfehlen das Tragen eines Helms während der Radtour!

Mit der verbindlichen Buchung bringt jeder Teilnehmer an der Radtour zum Ausdruck, dass er über eine für diese Tour ausreichende Radfahr-Fertigkeit sowie über ausreichende körperliche Fitness verfügt und dass er sich während der Radtour nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung verhalten wird.

Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass sein mitgebrachtes Fahrrad verkehrssicher und tourentauglich ist. Dem Kunden obliegt die Pflege und Kontrolle des privaten wie auch des gemieteten Fahrrades während der Tour, er hat das Fahrrad selbständig instand zu halten und gegen Diebstahl zu sichern.

Der Agrarscout ist berechtigt, Teilnehmern, deren Fahrrad nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung entspricht, oder der Allgemeinzustand des Fahrrades erkennen lässt, dass mit Pannen während der Tour zu rechnen ist, von der Tour auszuschließen.

Es werden häufig Radwege und Wirtschaftswege befahren. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass auch Wege mit schlechter Oberfläche benutzt werden bzw. auch einmal auf der Straße gefahren werden muss.

Bei Pannen und anderen Fahrtunterbrechungen ist der Agrarscout unverzüglich zu unterrichten. Das gleiche gilt, wenn jemand die Gruppe verlassen möchte.

Beim Anhalten, Abbiegen und bei Hindernissen hat der Teilnehmer die Mitfahrer durch entsprechende Zeichen oder Zurufe in eindeutiger Weise zu warnen bzw. zu informieren bzw. die entsprechenden Zeichen und Zurufe der anderen weiterzugeben.

9. Kinderbetreuung

Mit Buchung der Kinderbetreuung wird bestätigt, dass die Inhalte der Veranstaltung zur Kenntnis genommen wurden, insbesondere, dass sich die Kinder im Rahmen der Veranstaltung auch draußen aufhalten und damit Wind und Wetter ausgesetzt sind, sich u.U. in unwegsamen Gelände bewegen, die Kinder Kontakt mit Tieren, Pflanzen und anderen Naturmaterialien haben und den Kindern Getränke und Nahrungsmittel angeboten werden.

Die Eltern sind verpflichtet den Veranstalter über eventuelle Krankheiten, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten oder persönlichen Beeinträchtigungen vor Teilnahme des Kindes vollumfänglich zu informieren.

Die Eltern sind auch verpflichtet, das Kind auch vor dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu lassen, wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die Umwelt darstellt, oder durch das Verhalten des Kindes der regelmäßige Ablauf der Veranstaltung gestört wird. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Tour- bzw. Kinderbetreuungspreises.

Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Kleidung übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Es wird daher empfohlen, den Kindern keine Wertgegenstände mitzugeben und die Kleidung ggf. zu beschriften.

Verursacht ein Kind am Veranstaltungsort einen Schaden, so muss dieser im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden. Der Veranstalter haftet nicht für den vom Teilnehmer verschuldeten Schaden. Der Veranstalter schließt für seine Teilnehmer auch keine Unfallversicherung ab. Die Eltern haben daher selbst dafür Sorge zu tragen, dass für Unfall und Haftpflichtfälle ein ausreichender privater Versicherungsschutz besteht.

10. Mängelanzeige

Wird die Leistung mangelhaft erbracht, kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Teilnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Agrarscout anzuzeigen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Teilnehmers ganz oder teilweise entfallen.

11. Haftung

Wir haften gegenüber dem Teilnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Für vom Teilnehmer verursachte Schäden ist die Haftung unsererseits ausgeschlossen.

12. Sonstige Bestimmungen

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

13. Datenschutz

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite www.tour-de-buur.de und unserer Buchungsbestätigung.

Landwirtschaftlicher Kreisverband Recklinghausen e.V.

Tour de Buur

Börster Weg 20

45657 Recklinghausen

Stand: 29.03.2019

 

Fragen oder Buchen?

Landwirtschaftlicher Kreisverband Recklinghausen e.V.
Sonja Pecher
Börster Weg 20
45657 Recklinghausen
Telefon: 02369-988151
tourdebuur@gmx.de

Tour de Buur

Die Tour de Buur ist eine geführte 4-5 stündige Radtour durch den Dorstener Norden. Entdeckt die wunderbare Landschaft, probiert unsere leckeren Erzeugnisse und erfahrt zudem, wie die ca. 60 bäuerlichen Familienbetriebe im Dorstener Norden von und mit der Landwirtschaft leben.